Jugendschutz

Die Zutrittsberechtigung Minderjähriger zu Veranstaltungen im GLORIA richtet sich nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.

Der Zutritt zu den Partys im GLORIA ist nur Volljährigen gestattet. Minderjährige sind zu Partys nicht zugelassen.

Der Zutritt zu den Konzerten, Theater-, Kabarett- und Comedy-Veranstaltungen im GLORIA ist unbegleiteten Minderjährigen ebenfalls nicht gestattet.

Kinder unter 8 Jahren haben (außer bei speziell ausgewiesenen Veranstaltungen) generell keinen Zutritt ins GLORIA.

Für Minderjährige empfehlen wir das Tragen eines geeigneten Gehörschutzes. Für Kinder zwischen 8 und 14 Jahren machen wir das Tragen zur Bedingung für den Einlass zur Veranstaltung.

Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren dürfen in Begleitung einer mit der Erziehung beauftragten Person längstens bis 24 Uhr an Veranstaltungen im GLORIA teilnehmen.

Soll eine Erziehungsbeauftragung stattfinden, muss folgendes Formular ausgefüllt mitgebracht werden: Erziehungsbeauftragung. Weiterhin sind die Personalausweise der Erziehungsberechtigten in Kopie sowie die Ausweispapiere des/der Jugendlichen sowie der mit der Erziehung beauftragten Person im Original mitzuführen.

Lehrer:innen, Gruppenleiter:innen und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten der beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen verantwortlich.

Im Einzelfall behalten wir uns vor, den Einlass zu verwehren bzw. störende Personen des GLORIAs zu verweisen.