Besucherordnung

Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für alle Besucher:innen des GLORIA. Sie bilden neben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften den Verhaltensrahmen zum Schutz der Gesundheit aller Gäste sowie Erhaltung der Sicherheit und Ordnung.
Aufsichtspersonal und Security
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Werden die Besucher:innenordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen durch die Geschäftsführung des GLORIA oder deren Vertretung der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Besucher:innen, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, zur Feststellung der Personalien Einsicht in den Personalausweis zu nehmen. Die Mitnahme gefährlicher Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), ist verboten. Unser Aufsichtspersonal hat das Recht, solche Gegenstände bei Missachtung zu beschlagnahmen und/oder den Eintritt zu verwehren.

Fluchtwege
Im GLORIA sind die Notausgänge mit leuchtenden, grünen Notausgangs-Schildern gekennzeichnet. Die Gänge dorthin sind Fluchtwege und in voller Breite von jeglichen Gegenständen freizuhalten.

Tisch- und Stuhlordnung
Der baurechtlich abgenommene Bestuhlungsplan darf nicht verändert werden: Es ist untersagt, Tische zusammenzustellen und Stühle aus der Reihe zu nehmen und in die Fluchtwege zu stellen. Den Anweisungen unseres Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Speisen und Getränke
In unserem Haus sind Mitnahme sowie Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet.

Alkohol
Offensichtlich angetrunkenen Besucher:innen kann der Zutritt oder Wiedereintritt zum GLORIA aus sicherheits- und gaststättenrechtlichen Gründen verwehrt werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits erworbener Tickets.

Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Ohne Genehmigung der Geschäftsführung oder des Veranstalters dürfen aus urheber- und leistungsschutzrechtlichen Gründen weder Bild- noch Tonaufzeichnungen (gilt auch für Aufnahmen mit dem Handy) vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlungen können Geräte und Aufzeichnungen bis zur rechtlichen Klärung beschlagnahmt werden.

Bühne und Regie
Das Betreten der Bühnenbereiche, des technischen Bereiches, der Licht- und Tonregie sowie der Künstler:innengarderobe ist verboten. Beschädigungen an den Einrichtungsgegenständen des Hauses werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Der/die Schadenverursacher:in ist zum vollen Schadenersatz sowohl bei vorsätzlich als auch fahrlässig verursachten Schäden verpflichtet.

Abgabe der Garderobe und des Gepäcks
Die Besucher:innen sind angehalten, die Garderobe an der Besucher:innengarderobe abzugeben. Mäntel, Jacken und Regenschirme dürfen aus Sicherheits- und Brandschutzgründen im Saal nicht über die Stühle gehängt oder unter den Stühlen und Tischen platziert werden. Die Aufbewahrung an der Garderobe kostet 2,00 Euro für die gesamte Veranstaltungsdauer. Mit der Abgabe der Garderobe wird vereinbart, dass wir eure Garderobe (als solche gelten auch Taschen und Schirme, nicht aber Geld, Wertsachen und Gegenstände, die sich in den Garderobengegenständen befinden) gegen Ausgabe einer Garderobenmarke für die Öffnungszeit der Garderobe in Aufbewahrung nehmen. Die Rückgabe der abgegebenen Garderobe erfolgt nur gegen Rückgabe der Garderobenmarke an denjenigen, der die Garderobenmarke vorlegt, ohne dass dessen Berechtigung für die Entgegennahme der Garderobe geprüft wird. Die Aufbewahrung endet mit der Rückgabe, spätestens mit der Schließung der Garderobe oder Dienstende des Garderobenpersonals. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich nach Aushändigung der Garderobe dem Garderobeninhaber:in oder Garderobenpersonal anzuzeigen. Wir haften für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung der in unsere Aufbewahrung gegebenen Garderobe lediglich bis zu einem Schaden in Höhe von 50,00 Euro und nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Inhalt der Garderobe ist grundsätzlich nicht versichert. Für abhanden gekommene Garderobenmarken sind 5,00 Euro Ersatz zu entrichten, die bei Wiederauffinden der Garderobenmarke zurückerstattet werden. Die Rückgabe von Garderobe bei verlorener Garderobenmarke erfolgt erst nach Ende einer Veranstaltung und nach Rückgabe der Garderobe an alle weiteren Inhaber:in einer Garderobenmarke.

Einlasszeiten und Verspätung
Einlass in den Saal ist in aller Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Der jeweilige Zeitpunkt des Einlasses wird in unserem Programm sowie auf unserer Homepage veröffentlicht. In der Regel können Besucher:innen im Café auf den Einlass warten. Bei Konzerten oder Partys wird das Café geschlossen und mit in die Veranstaltung einbezogen. Der Einlass befindet sich dann vor dem Café.
Der Saal darf nur mit einer für die jeweilige Veranstaltung gültigen Eintrittskarte betreten werden. Am Veranstaltungsabend werden die Besucher:innen im eigenen Interesse gebeten, die Eintrittskarte gut zu verwahren. Das Ordnungspersonal ist jederzeit berechtigt, sich die Eintrittskarte zeigen zu lassen. Nach Verlassen des Theatersaals berechtigt eine bereits entwertete Karte nicht zum Eintritt. Nur bei gesonderter Ankündigung kann gegen Stempel oder eine Wiedereinlasskarte ein erneuter Einlass gewährt. Ein Anspruch auf Wiedereinlass besteht nicht.
Einzelne Besucher:innen, die nach Beginn der Vorstellung eintreffen, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals den Zuschauer:innenraum betreten und im Thekenbereich Platz nehmen. Ein genereller Platzanspruch verfällt nach dem Beginn der Vorstellung. Gegebenenfalls ist der Einlass erst in einer Programmpause möglich.

Freie Platzwahl
Das GLORIA ist ein Saal mit freier Platzwahl. Daher gibt es auch nur eine Platzkategorie. Platzreservierungen sind nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf zusammenhängende Plätze.

Tiere
Es ist nicht gestattet, Tiere bei den Veranstaltungen im GLORIA mitzuführen. Eine Ausnahme bilden Blindenführ- und Assistenzhunde.

Kleinkinder & Säuglinge
Aus jugendschutzrechtlichen Gründen ist der Eintritt mit Kindern im Alter bis 3 Jahren nicht gestattet. Weitergehende Informationen findest du hier auf unserer Homepage unter ,,Jugendschutz".

Rauchverbot
Gemäß den Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes NRW ist im GLORIA das Rauchen verboten. Dies gilt auch für sog. E-Zigaretten.

Unfallverhütung
Jeder Gast hat sich im GLORIA umsichtig und verantwortungsvoll zu verhalten, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Hierzu gehört ebenfalls, das GLORIA nur in einer der jeweiligen Veranstaltung entsprechenden Bekleidung aufzusuchen. Insbesondere offene Schuhe, wie sog. Flip-Flops, oder - je nach dem Charakter der jeweils besuchten Veranstaltung - besonders hochwertige und kostspielige Bekleidungsstücke und Schuhe sind zum Besuch einer Veranstaltung nicht geeignet.

Fundsachen
Fundsachen können bei unserem Garderobenpersonal oder an der Theke abgegeben werden. Soweit ihr nach eurem Besuch im GLORIA Gegenstände vermisst, wendet euch bitte am Folgetag der Veranstaltung an unser Büro: fundbox@gloria-theater.com Weitere Kontaktdaten findet ihr in unserem Impressum.

Videoanlage
Eine in unserem Haus betriebene Videoanlage in öffentlichen Bereichen dienen lediglich der Sicherheit unserer Gäste, Künstler:innen und Mitarbeiter:innen. Mit eurem Zutritt zum GLORIA erklärt ihr euch mit der Aufzeichnung unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einverstanden. Ein Widerspruchsrecht steht euch nicht zu.

Schutz von Augen und Ohren
Im Rahmen der Veranstaltungen im GLORIA kann es zu einer erhöhten Belastung durch Schall oder Lichteffekte kommen. Der Besuch der Veranstaltungen im GLORIA erfolgt freiwillig. Wir empfehlen unseren Besucher:innen, ggf. einen Gehörschutz zu tragen und nicht direkt in Lichteffektgeräte zu schauen. Ein Gehörschutz kann bei unseren Mitarbeiter:innen an der Theke erworben werden. Eine Haftung bei Schädigung schließen wir, außer in Fällen der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung, aus.

Inkrafttreten
Die Besucher:innenordnung tritt am 01.02.2017 in Kraft.

Die Geschäftsführung